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   BGH, 28.03.2007 - IV ZR 328/06   

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https://dejure.org/2007,10090
BGH, 28.03.2007 - IV ZR 328/06 (https://dejure.org/2007,10090)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2007 - IV ZR 328/06 (https://dejure.org/2007,10090)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2007 - IV ZR 328/06 (https://dejure.org/2007,10090)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechts des Klägers auf rechtliches Gehör durch unzulässige Vorwegnahme eines Beweisergebnisses; Selbstbelastung und Inkaufnahme der strafrechtlichen Verfolgung als gewichtiges Indiz für den Wahrheitsgehalt der Angaben des Klägers

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen relevanter Beweisangebote

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.03.2006 - IV ZR 145/05

    Begebung einer schriftlichen Willenserklärung; Führung des Gegenbeweises

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - IV ZR 328/06
    a) Es hat im Ansatz zutreffend erkannt, dass die drei Quittungen zunächst nur den Beweis dafür erbringen, dass der Kläger die in ihnen enthaltenen Erklärungen abgegeben hat, was es aber nicht ausschließt, über die inhaltliche Richtigkeit dieser Erklärungen Beweis zu erheben (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 8. März 2006 - IV ZR 145/05 - NJW-RR 2006, 847 unter 3 c).
  • BGH, 03.04.2001 - XI ZR 120/00

    Beweislast für Hingabe eines Darlehens

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - IV ZR 328/06
    Der dem Kläger obliegende Gegenbeweis wäre schon dann geführt, wenn es gelungen wäre, die Überzeugung des Tatrichters von der Rückzahlung des gesamten Betrages in drei Raten zu erschüttern (vgl. BGHZ 147, 203, 205).
  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 10/05

    Anforderungen an den Zeitpunkt eines gerichtlichen Hinweises

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - IV ZR 328/06
    d) Ob das Berufungsgericht, soweit es die Ausführungen des Klägervertreters im nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 9. August 2006 nicht mehr berücksichtigt hat, daneben auch die Grundsätze verletzt hat, die der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs für erst in der mündlichen Verhandlung erteilte rechtliche Hinweise mit dem Beschluss vom 18. September 2006 (II ZR 10/05 - WM 2006, 2328 = BGH-Report 2007, 34, Tz. 3-5) aufgestellt hat, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - IV ZR 328/06
    Eine solche Vorgehensweise findet im Prozessrecht keine Stütze (vgl. dazu BVerfG NJW-RR 2001, 1006).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2010 - 8 U 622/09

    Betreuung: Pflicht des Betreuers zur Herausgabe des aus dem Vermögen des

    Eine ordnungsgemäß errichtete Quittung erbringt gemäß § 416 ZPO zunächst lediglich den vollen Beweis dafür, dass der Gläubiger den Empfang der Leistung bestätigt hat (vgl. BGH NJW-RR 1988, 881 f. Tz. 11; Beschl. v. 28.3.2007 - IV ZR 328/06 Tz. 4; jeweils zit. nach juris; jurisPK-BGB/Kerwer, 4. Aufl.,, § 368 Rdnr. 12).
  • OLG Brandenburg, 16.06.2009 - 11 U 120/07

    Beweiskraft einer Quittung

    Auf die Revision des Klägers hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs - nach Zulassung des Rechtsmittels - das Urteil vom 30. August 2006 aufgehoben und die Sache an das Brandenburgische Oberlandesgericht zurückverwiesen (IV ZR 328/06).
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